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Obligatorische Ausgangssperre ab 13.00 Uhr für mehr als acht Millionen Portugiesen


Aktualisiert am 21. November 2020 von Ralf Hoesen

Mehr als acht Millionen Portugiesen, die in 191 Gemeinden leben, unterliegen an diesem Wochenende ab 13:00 Uhr der Ausgangssperre, die von der Regierung im Rahmen des Ausnahmezustands aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängt wurde.

Das Verbot am Samstag und Sonntag zwischen 13.00 und 5.00 Uhr war bereits am vergangenen Wochenende verhängt worden, betraf aber nur 114 Gemeinden mit hohem Übertragungsrisiko für das neue Coronavirus.

Da die Liste der Gebiete mit hohem Risiko der Übertragung von Covid-19 jedoch von der Regierung überarbeitet wurde, fallen nun 77 weitere Gemeinden unter die Notstandsmaßnahmen, d.h. die Ausgangssperre in der Woche zwischen 23:00 und 05:00 Uhr und am Wochenende zwischen 13:00 und 05:00 Uhr.

Unter den 18 Distrikthauptstädten auf dem portugiesischen Festland ist Leiria die einzige, die von der Liste gestrichen wurde. Viana do Castelo, Braga, Vila Real, Bragança, Porto, Guarda, Aveiro, Castelo Branco, Santarém, Lissabon, Setúbal und Beja wurden weiterhin als Hochrisiko-Hauptstädte eingestuft, darunter Viseu, Coimbra, Portalegre, Évora und Faro.

Die Liste, die alle 15 Tage von der Regierung neu bewertet wird, wird nach den allgemeinen Kriterien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) von „mehr als 240 Fällen pro 100 Tausend Einwohner in den letzten 14 Tagen“ definiert, wobei die Nähe zu einer anderen Gemeinde in dieser Situation und die Ausnahme für Ausbrüche in Gemeinden mit geringer Bevölkerungsdichte berücksichtigt wird.

Die Gruppe der abgedeckten Gebiete, die weiterhin alle Gemeinden in den Großräumen Lissabon und Porto umfasst, kann unter https://covid19estamoson.gov.pt/novas-medidas-para-concelhos-de-risco-elevado/ eingesehen werden.

Nach Lusas Angaben aus offiziellen Daten betreffen die Wochenendbeschränkungen insgesamt 8.445.007 Menschen, das sind 86,3% der auf dem Kontinent lebenden Bevölkerung.

Laut den Plattformen Eyedata und Pordata bleiben nach den jüngsten Schätzungen des Nationalen Statistikinstituts nur 13,7% der Bevölkerung, die in 87 Gemeinden auf dem portugiesischen Festland leben, außen vor.

Nach Schätzungen des INE leben 9.789.403 Einwohner in den 278 Gemeinden des Kontinents.

Am Freitag gab der Innenminister, Eduardo Cabrita, während der Diskussion im Parlament über den Präsidialerlass zur Verlängerung des Ausnahmezustands auf dem portugiesischen Festland bis zum 8. Dezember zu, dass die Zahl der Gemeinden mit hohem Ansteckungsrisiko steigen wird und über zweihundert liegen wird.

Ebenfalls am Freitag trat der Ministerrat zusammen, um die Maßnahmen im Rahmen der Verlängerung des Ausnahmezustands zu verabschieden, die heute bekannt gegeben wird.

Zusätzlich zur Ausgangssperre ab 13.00 Uhr an Wochenenden hat die Regierung festgelegt, dass der Handel nur ab 8.00 Uhr geöffnet und um 13.00 Uhr geschlossen werden darf, ausgenommen sind u.a. Apotheken, Kliniken und Büros, Lebensmittelgeschäfte bis zu 200 Quadratmetern mit einer Tür zur Straße und Tankstellen.

Während des Wochenendes, ab 13.00 Uhr, können Restaurants in diesen Gemeinden nur für Hauslieferungen betrieben werden.

Das Fahrverbot auf öffentlichen Straßen sieht eine Reihe von 13 Ausnahmen von der erlaubten Reisefreiheit vor, darunter die Ausübung beruflicher Tätigkeiten wie die von Angehörigen der Gesundheitsberufe und Zivilschutzbeamten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, der Besuch von Einrichtungen, die Lebensmittel und Hygieneprodukte verkaufen, die Hilfe für schutzbedürftige Personen, die Ausübung der Pressefreiheit und kurze Spaziergänge.

Zusätzlich zur Ausgangssperre haben Gemeinden mit einem hohen Risiko der Covid-19-Übertragung die Pflicht, zu Hause zu bleiben, die Verpflichtung zur Telearbeit, die Schließung von Geschäften bis 22:00 Uhr und von Restaurants bis 22:30 Uhr sowie das Verbot von Veranstaltungen und Festen mit mehr als fünf Personen, sofern diese nicht zum selben Haushalt gehören.

Diese Sondermaßnahmen sind bis 23.59 Uhr am 23. November in Kraft.


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