GesellschaftNewsRegionalesReisethemenTourismus

Automatische Verlängerungen: Mehr als 16.000 ausländische Bürger in der vierten Phase erfasst


Aktualisiert am 6. April 2021 von Ralf Hoesen

Im Rahmen der Vereinfachung der Verfahren bietet die Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) ab heute die Funktion der automatischen Verlängerung für etwa 16.000 Aufenthaltsgenehmigungen an, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2021 ablaufen.

Bisher war diese Funktionalität für Aufenthaltstitel mit Ablaufdatum bis zum 31. März verfügbar, nun wurde das Datum um weitere drei Monate verlängert.

Es wird daran erinnert, dass die SEF im Juli letzten Jahres diese neue Funktion im „Persönlichen Bereich“ des SEF-Portals eingeführt hat, wo die Bürger auf die Funktion „Automatische Verlängerung“ ihrer Aufenthaltsgenehmigung zugreifen können, und zwar durch einen vollständig digitalen Prozess, der die physische Verlagerung des Bürgers zum Serviceschalter überflüssig macht. Im November 2020 wurde dieses Instrument auf ausländische Studierende, Staatsangehörige von Drittstaaten, die in Portugal eine Hochschulausbildung absolvieren, ausgeweitet. Bislang wurden bereits rund 104.000 automatische Verlängerungen durchgeführt, die meisten davon für Bürger aus Brasilien (49.418), Kap Verde (7.108) und Nepal (6.629).

In der Praxis hat diese Funktionalität es ermöglicht, die Anzahl der persönlichen Besuche in den verschiedenen SEF-Filialen zu reduzieren, was wesentlich zur Eindämmung der Pandemie beigetragen hat.

Die Dienststelle hat nach der Verordnung Nr. 5793-A/2020 vom 22. Mai 2020, in der die Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen festgelegt wurde, außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, um offene Fragen zu klären und die Effizienz bei der Verwaltung von Dokumenten ausländischer Bürger zu erhöhen.

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der Gesetzesverordnung Nr. 22-A/2021 vom 17. März über Aufenthaltsdokumente Visa und Dokumente für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger im Inland, die am oder nach dem 24. Februar 2020 abgelaufen sind, unter denselben Bedingungen bis zum 31. Dezember 2021 akzeptiert werden.

Ausländische Staatsbürger, die unter dieses Gesetzesdekret fallen, haben weiterhin Zugang zu allen öffentlichen Dienstleistungen.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.