Eingeschränkte Bewegungsfreiheit an den Nachmittagen und Abenden der nächsten beiden Wochenenden
Aktualisiert am 8. November 2020 von Ralf Hoesen
In den 121 Gemeinden mit dem höchsten Ansteckungsrisiko wird die Verbreitung an den nächsten beiden Wochenenden zwischen Samstag 13.00 Uhr und Sonntag 5.00 Uhr und Montag 5.00 Uhr eingeschränkt.
Wie der Premierminister heute am Ende eines außerordentlichen Ministerrats ankündigte, der Maßnahmen im Rahmen des aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängten Ausnahmezustands ergreifen wird, „wird es am Samstag- und Sonntagmorgen Bewegungsfreiheit geben.
Die „Einschränkung der Bewegungsfreiheit“ wird zwischen Samstag 13.00 Uhr und Sonntag 05.00 Uhr und Montag 05.00 Uhr an den Wochenenden des 14. und 15. November sowie des 21. und 22. November wirksam.
Die Regierung hat außerdem in den 121 von der Pandemie am stärksten betroffenen Gemeinden eine Ausgangssperre zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr an Wochentagen von Montag bis 23. November verhängt.
„Wir haben die klare Vorstellung, dass das soziale Zusammenleben einen sehr wichtigen Beitrag zur Ausbreitung“ der Seuche leistet und dass sich die Ausbreitung in der Zeit nach der Arbeit entwickelt, sagte António Costa, der nach Mitternacht am Ende der außerordentlichen Sitzung des Ministerrats im Palácio da Ajuda in Lissabon sprach, um die Maßnahmen des Ausnahmezustands zu konkretisieren, die zwischen Montag, dem 9. und 23. November in Kraft treten werden.
Die Maßnahme wurde an dem Tag bekannt gegeben, an dem Portugal erneut ein neues Tagesmaximum an Covid-19-Fällen erreichte, indem es weitere 6.640 Infektionen in den letzten 24 Stunden verbuchte und im gleichen Zeitraum 56 Todesfälle registrierte, so die Generaldirektion für Gesundheit (DGS).