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AIMI: Frist für Erben zur Bestätigung der Quoten endet morgen


Aktualisiert am 29. April 2022 von Algarve Guide

Die Erben „müssen ihre jeweiligen Anteile durch eine Erklärung bestätigen, die jeder von ihnen zwischen dem 1. und dem 30. April einreicht“, heißt es im AT.

Die Inhaber ungeteilter Nachlässe, die den Steuerbehörden bereits mitteilen mussten, wie sie bei der zusätzlichen kommunalen Vermögenssteuer (AIMI) besteuert werden wollen, sei es im Rahmen des Nachlasses selbst oder individuell, haben bis diesen Samstag (30. April 2022) Zeit, den Steuerbehörden den ihnen zustehenden Anteil zu bestätigen.

„Alle Erben müssen vom 1. bis zum 30. April ihre jeweiligen Anteile durch eine von ihnen eingereichte Erklärung bestätigen. Da die Möglichkeit, eine ungeteilte Erbschaft mit einer juristischen Person gleichzusetzen, ausgeschlossen ist, wird der Anteil jedes Erben am Wert des Gebäudes oder der Gebäude, die die ungeteilte Erbschaft ausmachen, zur Summe der steuerpflichtigen Erbschaftswerte der Gebäude addiert, die in den Steuerunterlagen des Nachlasses dieses Erben aufgeführt sind“, so die portugiesische Steuerbehörde (AT – Autoridade Tributária e Aduaneira – Portal das Finanças) in einem aktuellen Beitrag auf Facebook.

Das bedeutet, dass die Eheleute einen weiteren Tag Zeit haben, um ihren Anteil am Erbe und an den dazugehörigen Immobilien zu bestätigen. Diese Informationen müssen über das Finanzportal übermittelt werden. Auf der Grundlage dieser Informationen berechnen die Steuerbehörden die AIMI, die jeder Einzelne zu zahlen hat.

Es sei daran erinnert, dass die AIMI unterschiedliche Regeln für juristische und natürliche Personen hat. Für die Zwecke der AIMI werden ungeteilte Nachlässe als juristische Personen behandelt, und die Steuer wird auf die Summe des steuerpflichtigen Vermögenswertes (VPT – Valor Patrimonial Tributário) aller Immobilien erhoben. Die Erben können sich jedoch dafür entscheiden, einzeln besteuert zu werden: In diesem Fall wird der Wert des Anteils jedes Erben an der Gruppe der Immobilien des ungeteilten Nachlasses zum Wert der anderen Immobilien, die zu ihrem persönlichen Vermögen gehören, hinzugerechnet, d. h. die AIMI wird auf die Summe des steuerpflichtigen Wertes aller Immobilien, die die Person besitzt, angewandt.

Wer muss die AIMI bezahlen?

Wenn der Gesamtwert der Verkäufe unter 600.000 Euro liegt, ist keine Steuer zu zahlen. Das AIMI hat jedoch drei Skalen. Diese sind 0,7 % auf den Mehrwertsteuersatz der Immobilien, die 600.000 € übersteigen (bzw. 1,2 Mio. € für verheiratete und unverheiratete Paare, die für die gemeinsame Besteuerung optieren);

Eine 1%ige Steuer, wenn der Immobilienwert (VPT) eine Million Euro übersteigt. Ein Steuersatz von 1,5 %, wenn der Wert der Immobilie zwei Millionen Euro übersteigt.

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