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Kindergärten, Vor- und Grundschulen und Friseure öffnen nächsten Montag wieder


Aktualisiert am 12. März 2021 von Ralf Hoesen

Die Kindergärten, die Vorschulen und die Grundschulen, sowie die Friseure, Barbiere und Buchhandlungen werden diesen Montag, den 15. März, wieder öffnen, kündigte der Premierminister soeben an. Dies ist die erste Maßnahme des Lockerungsplans, der von António Costa vorgestellt wurde.

Auch am kommenden Montag (15. März) kann der lokale Handel mit nicht lebensnotwendigen Gütern zum Verkauf wieder öffnen.

Dies wird eine „Tropfen für Tropfen“-Lockerung sein, wie der Premierminister betont hat und die Aktivitäten werden schrittweise wieder aufgenommen.

So werden ab dem 5. April Schulen des 2. und 3. Zyklus, Museen, Denkmäler und Paläste sowie Geschäfte bis zu 200 Quadratmetern wieder öffnen dürfen.

Ebenfalls am 5. des nächsten Monats kehren die Messen und Märkte zurück (abhängend vom Beschluss der jeweiligen Stadtverwaltung) sowie die sportlichen Aktivitäten mit geringem Risiko. Auch Café- und Restaurantterrassen können wieder geöffnet werden, mit maximal vier Personen pro Tisch, und körperliche Aktivitäten im Freien sind erlaubt, bis zu vier Personen, sowie Fitnessstudios ohne Gruppenunterricht.

In der darauffolgenden Woche, am 19. April, kehren die Sekundar- und Hochschulen zurück, es gibt auch die Erlaubnis zur Wiedereröffnung von Kinos, Theatern, Hörsälen, Konzertsälen und Bürgerläden mit persönlichem Service nach Vereinbarung sind wieder möglich.

Am gleichen Tag werden auch die restlichen Geschäfte und Einkaufszentren wieder öffnen und die sportlichen Aktivitäten mit mittlerem Risiko werden wieder aufgenommen. Gleichzeitig können in Restaurants, Cafés und Konditoreien maximal 4 Personen pro Tisch im Innenbereich oder 6 Personen auf Terrassen sitzen.

Diese Einrichtungen werden von nun an montags bis freitags bis 22 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen bis 13 Uhr geöffnet sein.

Ebenfalls am 19. April kehren die Veranstaltungen im Freien zurück, mit einer Reduzierung der Kapazität, Hochzeiten und Taufen (mit 25% der Kapazität) und sportliche Aktivitäten im Freien können maximal 6 Personen haben.

Der Lockerungsplan endet am 3. Mai. Alle sportlichen Aktivitäten werden nun erlaubt sein, Restaurants, Cafés und Konditoreien werden ohne Stundenbegrenzung arbeiten – und mit maximal 6 Personen im Inneren und 10 auf den Terrassen.

Schließlich werden große Innen- und Außenveranstaltungen mit reduzierter Kapazität und Hochzeiten und Taufen mit 50 % Kapazität zugelassen.

Trotz dieses Lockerungsplans wird bis Ostern die zivilrechtliche Maßnahme des StayHome in Kraft bleiben. Hinzu kommt das Verbot des Verkehrs zwischen den Landkreisen an Wochenenden und in der Woche vor Ostern, vom 26. März bis 5. April.

Denn, so betonte der Premierminister, „auch wenn wir viel besser sind als vor zwei Wochen, sind wir immer noch in einer schlechteren Situation als am 4. Mai, als wir mit der ersten Entflechtung begonnen haben“.

„Wir können damit beginnen, uns mit Sicherheit zu öffnen, aber auf eine vorsichtige, behutsame, schrittweise und tropfenweise Weise“, schloss er.


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