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Europäische Krankenversicherungskarte


Aktualisiert am 15. März 2023 von Algarve Guide

EU Krankenversicherungskarte
EU Krankenversicherungskarte

Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder in Portugal der „Cartão Europeu de Seguro de Doença“ (CESD) ermöglicht es einer Person, die in einem der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz versichert ist oder einem Sozialschutzsystem angehört, während ihres vorübergehenden Aufenthalts in einem dieser Staaten die für ihren Gesundheitszustand erforderliche medizinische Versorgung bei öffentlichen Gesundheitsdienstleistern zu erhalten.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ermöglicht es einer Person, die in einem der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz versichert ist oder einem Sozialschutzsystem angehört, während ihres vorübergehenden Aufenthalts in einem dieser Staaten die für ihren Gesundheitszustand erforderliche medizinische Versorgung bei öffentlichen Gesundheitsdienstleistern zu erhalten.

Es handelt sich um einen einheitlichen Ausweis, der in der gesamten Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gebührenfrei ist und die Identifizierung des Inhabers und des Trägers, der die Kosten für die von ihm benötigte Versorgung übernimmt, erleichtern soll.

Wer hat Anspruch auf die Karte?

Voraussetzung für den Erhalt der Karte ist, dass Sie in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz versichert sind oder einem System der sozialen Sicherheit angehören. Jedes Mitglied der reisenden Familie muss im Besitz einer eigenen Karte sein.

Nicht-EU-Bürger, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU haben und in einem staatlichen Sozialversicherungssystem versichert sind, können ebenfalls eine Europäische Krankenversicherungskarte erhalten.

Allerdings können Nicht-EU-Bürger die Europäische Krankenversicherungskarte nicht für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verwenden.

Hier gibt es das Antragsformular im PDF Format und hier ist der Link, um direkt online zu beantragen (registrierte Personen)

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