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Was tun im Falle des Todes eines Familienmitglieds in Portugal ?


Aktualisiert am 6. Juni 2023 von Algarve Guide

Wenn ein Angehöriger verstirbt, gibt es Pflichten und Fristen, die eingehalten werden müssen, um den Verlust bestimmter Rechte oder die Verhängung von Sanktionen zu vermeiden.

1. Die Sterbeurkunde

1.1 Zunächst müssen Sie sich von dem Krankenhaus, in dem der Tod eingetreten ist, oder von einem qualifizierten Arzt (wenn der Tod außerhalb des Krankenhauses eingetreten ist) eine Sterbeurkunde (Certificado de Óbito) ausstellen lassen.

1.2 Sobald Sie die Sterbeurkunde haben, müssen Sie sie zusammen mit Ihrer Bürgerkarte und dem Ausweis des Verstorbenen beim Standesamt, der Loja do Cidadão oder dem IRN-Registeramt vorlegen, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann.

1.3 In der Regel werden diese Verfahren von dem Bestatter durchgeführt, der die Beerdigung veranlasst hat.

1.4 Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf irgendeine Form staatlicher Unterstützung: Bestattungsgeld, Erstattung der Bestattungskosten, Witwen- oder Witwerrente, Hinterbliebenenrente oder Sterbegeld.

2. Benachrichtigung über den Tod  (Comunicação do Óbito)

 2.1 Sie sollten die Bank und die Versicherungsgesellschaft über den Todesfall informieren, wenn es Bankkonten des Verstorbenen und aktive Versicherungspolicen gibt, die in Anspruch genommen werden können, und Sie sollten die Sterbeurkunde und in einigen Fällen die Bescheinigung über den Nachweis der Erbschaft vorlegen.

2.2 Wenn Sie wissen möchten, ob der Verstorbene noch andere Bankkonten hatte, können Sie diese Informationen direkt bei der Bank von Portugal anfordern, indem Sie eine Abfrage der Datenbank der Bankkonten des Verstorbenen beantragen.

2.3 Sie können auch herausfinden, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Inhaber von Sparbriefen des IGCP – Agência de Gestão da Tesouraria e da Dívida Pública (Amt für Finanzwesen und öffentliche Schuldenverwaltung) war.

2.4 Wenn Sie Zweifel am Bestehen gültiger Policen oder Versicherungen auf den Namen des Verstorbenen haben, können Sie bei der ASF – Autoridade de Supervisão de Seguros e Fundos de Pensões (Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds) entsprechende Nachforschungen anstellen.

3. Stempelabgabe

3.1 Sie sollten bei der Bank einen Auszug über die Kontostände zum Zeitpunkt des Todes anfordern, um die Stempelsteuer (Imposto do Selo) bei der Steuerbehörde zu erheben.

3.2 Der Todesfall muss der Steuerbehörde mit dem Formular 1 und den entsprechenden Anlagen gemeldet werden.

3.3 Die Meldung des Todesfalles an das Finanzamt muss unter Androhung einer Geldstrafe bis zum Ende des dritten Monats nach dem Sterbemonat erfolgen.

4. Nachweis der Erbschaft   (Habilitação de Herdeiros)

4.1 Der nächste Schritt ist der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins.

4.2 Wenn Sie Zweifel am Vorhandensein eines Testaments haben, können Sie beim Zentralen Standesamt ( Conservatória dos registos Centrais) eine Suche durchführen.

Schließlich muss die Urkunde über die Teilung des Vermögens des Verstorbenen bei einem beliebigen Notariat beantragt werden, obwohl dafür keine Frist gilt.

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