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Neuer Lockdown – die Liste von allem, was geschlossen werden soll – und die 52 Ausnahmen


Aktualisiert am 14. Januar 2021 von Ralf Hoesen

Erholungs-, Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, kulturelle und künstlerische Aktivitäten, sportliche Aktivitäten, Aktivitäten im Freien, auf öffentlichen Plätzen und Straßen, Catering. Hier ist die komplette Liste von allem, was die Regierung anordnete, diesen Freitag um 0h zu schließen. Und auch die (mehreren) Ausnahmen, die – unter strengen Sicherheitsvorkehrungen – diesmal geöffnet sein dürfen, darunter Nachhilfezentren, aber auch Hotels, Drogerien, Fahrschulen u.a. Es gibt 52 solcher Ausnahmen (siehe Liste)

Hier sehen Sie, was am Freitag um 0:00 Uhr geschlossen wird (Nacht von Donnerstag auf Freitag)

1. Erholungs-, Freizeit- und Spaßaktivitäten:

Diskotheken, Bars und Tanz- oder Partyhallen;
Zirkusse;
Vergnügungsparks sowie Freizeit- und ähnliche Parks für Kinder;
Wasserparks und Zoos, unbeschadet des Zugangs von Arbeitnehmern zum Zwecke der Tierpflege;
Alle geschlossenen Räume für Freizeitsportaktivitäten;
Andere Orte oder Einrichtungen, die den oben genannten ähnlich sind.

2 – Kulturelle und künstlerische Aktivitäten:

Hörsäle, außer im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen im Zusammenhang mit der Wahl des Präsidenten der Republik, Kinos, Theater und Konzertsäle;
Museen, Denkmäler, Paläste und archäologische oder ähnliche Stätten (Interpretationszentren, Höhlen, etc.), national, regional und kommunal, öffentlich oder privat, unbeschadet des Zugangs von Arbeitern zu Konservierungs- und Sicherheitszwecken;
Bibliotheken und Archive;
Plätze, Orte und tauromaquicas Installationen; Kunstgalerien und Ausstellungsräume;
Kongresspavillons, Mehrzwecksäle, Konferenzräume und Mehrzweckpavillons, es sei denn, es handelt sich um Wahlkampfveranstaltungen im Rahmen der Wahl des Präsidenten der Republik.

3 – Sportliche Aktivitäten, mit Ausnahmen:

Fußball, Rugby und ähnliche Bereiche;
Geschlossene Pavillons oder Veranstaltungsorte;
Futsal, Basketball, Handball, Volleyball, Rollhockey u. ä.; Umzäunte Schießsportfelder;
Tennis-, Padel- und ähnliche Plätze geschlossen;
Geschlossene Eislaufbahnen, Eishockey und dergleichen;
Schwimmbäder;
Boxringe, Kampfsportarten und dergleichen;
Permanente geschlossene Kreisläufe für Motorräder, Autos und dergleichen;
Geschlossene Velodrome;
Hippodrome und ähnliche Hallenbahnen;
Multisport-Pavillons;
Sporthallen und Turnhallen;
Geschlossene Leichtathletikbahnen;
Stadien.

4 – Aktivitäten in offenen Räumen, Räumen und öffentlichen Wegen oder Räumen und privaten Wegen, die öffentlichen Wegen ähnlich sind:

Radfahren, Motorradfahren, Autorennen und ähnliche geschlossene Strecken, mit Ausnahme der in Artikel 30 genannten Aktivitäten, im Rahmen eines Trainings;
Nautische Tests und Ausstellungen; Aeronautische Tests und Ausstellungen;
Beliebte Paraden und Feste oder folkloristische oder andere Veranstaltungen jeglicher Art.

5 – Spiel- und Wetträume:

Kasinos;
Glücksspieleinrichtungen, wie z. B. Bingos oder ähnliches; Unterhaltungsgeräte und dergleichen
Spielräume und Aufenthaltsräume.

6 – Gastronomie:

Restaurants und dergleichen, Cafeterias, Teehäuser und dergleichen, außer für die Lieferung nach Hause, direkt oder über einen Vermittler, sowie für die Bereitstellung von Mahlzeiten oder verpackten Produkten an der Tür des Betriebs oder an der Pforte (Take-away);
Bars und dergleichen;
Bars und Restaurants in Hotels, außer für die Lieferung auf die Gästezimmer (Zimmerservice) oder für die Bereitstellung von verpackten Mahlzeiten oder Produkten an der Tür von Hotels (Take-away);
Esplanaden;

7 – Heilbäder und Kurorte oder ähnliche Einrichtungen.

Was bleibt offen (unter Bedingungen)

Lebensmittelläden, Mini-Märkte, Supermärkte, Hypermärkte;
Obstgeschäfte, Metzgereien, Fischgeschäfte, Bäckereien;
Messen und Märkte, im Sinne von auf Lebensmittel beschränkt;
Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln;
Kontingente;
Verpflegung und Getränke für die Hauszustellung, direkt oder durch einen Vermittler, sowie für die Bereitstellung von Mahlzeiten oder verpackten Produkten an der Tür des Betriebs oder an der Pforte (Take-away);
E-Commerce-Aktivitäten sowie Dienstleistungstätigkeiten, die aus der Ferne, ohne Kontakt mit der Öffentlichkeit, erbracht werden, oder die ihre Tätigkeit über eine elektronische Plattform entwickeln;
Medizinische oder andere Gesundheits- und soziale Unterstützungsdienste;
Apotheken und nicht verschreibungspflichtige Drogerien;
Betriebe für medizinische und orthopädische Produkte;
Optiker;
Betriebe für kosmetische und hygienische Produkte;
Natürliche und diätetische Produkte Einrichtungen;
Grundlegende öffentliche Dienstleistungen und deren Reparatur und Wartung (Wasser, Elektrizität, Erdgas und Flüssiggas in Rohrleitungen, elektronische Kommunikation, Postdienste, Abwassersammlung und -aufbereitung, Abwasserentsorgung und -aufbereitung, städtische Festmüllentsorgung und Hygienedienste sowie Personenbeförderungsdienste);
Dienstleistungen, die für die Wasserversorgung, die Sammlung und Behandlung von Abwasser und/oder Abfällen, die bei den in diesem Anhang genannten Tätigkeiten oder Betrieben anfallen, qualifiziert sind;
Schreibwaren und Tabakwarengeschäfte (Zeitungen, Tabak);
soziale Spiele;
Medizinisch-veterinärmedizinische Versorgungszentren;
Verkaufseinrichtungen für Haustiere und Lebens- und Futtermittel;
Einrichtungen für den Verkauf von Blumen, Pflanzen, Saatgut und Düngemitteln sowie chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln;
Betriebe für das Waschen und die chemische Reinigung von Textilien und Häuten;
Drogeriemärkte;

Eisenwarengeschäfte und Baumärkte;
Kraftstofftankstellen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge;
Inländische Kraftstoffverkaufsstellen;
Betriebe für den Handel, die Wartung und Reparatur von Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Motorrädern, Traktoren und landwirtschaftlichen und industriellen Maschinen, Schiffen und Booten, sowie den Verkauf von Teilen und Zubehör und Abschleppdiensten;
Einrichtungen für den Verkauf und die Reparatur von Haushaltsgeräten, Computer- und Kommunikationsgeräten;
Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen;
Beerdigung und verwandte Tätigkeiten;
Instandhaltungs- und Reparaturdienste für Häuser;
Sicherheits- oder Hausüberwachungsdienste;
Reinigung, Desinfektion, Wurzelbehandlung und ähnliche Tätigkeiten;
Hauslieferdienste;
Verkaufsautomaten;
Tätigkeit von ambulanten Verkäufern, um Waren des ersten Bedarfs oder andere Waren, die in der gegenwärtigen Konjunktur als wesentlich angesehen werden, in den Orten zur Verfügung zu stellen, in denen diese Tätigkeit nach der gemäß Artikel 15 Absatz 2 getroffenen Entscheidung der Gemeinde erforderlich ist, um der Bevölkerung den Zugang zu wesentlichen Waren zu gewährleisten;
die Tätigkeit der Vermietung von Güterfahrzeugen ohne Fahrer (rent-a-cargo);
Die Tätigkeit der Vermietung von Personenfahrzeugen ohne Fahrer (rent-a-car);
Erbringung von Dienstleistungen für die Implementierung oder Verbesserung von Fuel Management Systemen;
Einrichtungen für den Verkauf von Bewässerungsanlagen und -materialien sowie von Produkten, die mit der Weinherstellung zusammenhängen, sowie von Material für die Unterbringung von Obst und Gemüse;
Betriebe, die Pflanzenschutz- und Biozidprodukte verkaufen;
Einrichtungen für den Verkauf von Tierarzneimitteln;
Einrichtungen, in denen medizinische Leistungen oder andere Gesundheits- und soziale Unterstützungsleistungen erbracht werden, wie z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen und Kliniken, Zahnkliniken und Notfall- und Veterinärzentren, sowie die in diese Standorte integrierten Unterstützungsleistungen;
Erziehungs-, Lehr- und Berufsbildungseinrichtungen, Kinderkrippen, Zentren für berufliche Aktivitäten und Räume, in denen ganztägige schulische Angebote gemacht werden, die Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung der Familie, die familienunterstützende Komponente und die curriculare Bereicherung beinhalten, sowie Sprachschulen und Nachhilfezentren;
Fahrschulen und technische Prüfstellen für Fahrzeuge;
Hotels, touristische Einrichtungen und lokale Beherbergungsbetriebe sowie Einrichtungen, die eine Unterkunft für Studenten garantieren;
Servicetätigkeiten unter Einbeziehung von Autobahnen, nämlich Raststätten und Tankstellen;
Kraftstofftankstellen, die nicht unter den vorherigen Absatz fallen, und Ladestationen für Elektrofahrzeuge;
Kantinen oder Kantinen, die in regelmäßigem Betrieb sind;
Sonstige Gemeinschaftsverpflegungseinheiten, deren Verpflegungsleistungen im Rahmen eines Dauerleistungsvertrags erbracht werden;
Notare;
Die in den vorherigen Nummern aufgeführten Aktivitäten und Einrichtungen, auch wenn sie in Einkaufszentren integriert sind;
Betriebe, die sich innerhalb von Flughäfen auf dem Festland befinden, nach der Sicherheitskontrolle der Passagiere.

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