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Munizipale Polizei Lagos nimmt den Betrieb auf


Aktualisiert am 2. Mai 2021 von Ralf Hoesen

Bereits am Montag, den 3. Mai, nimmt die Munizipale Polizei in Lagos seine Arbeit auf.

Nach Angaben der Stadtverwaltung werden die ersten zwölf Agenten, die ihren Dienst antreten, um 10.30 Uhr im Auditorium „Auditório dos Paços do Concelho Séc. XXI“ vom Bürgermeister der Stadt Lagos empfangen, ein Moment, der den offiziellen Start dieser neuen Verwaltungspolizei markiert.

Policia Municipal Lagos
Neue Policia Municipal in Lagos

Guarda Municipal (Portugal) war der frühere Name, im Königreich Portugal, der heutigen Guarda Nacional Republicana de Portugal.

In Portugal ist die Gemeindepolizei oder Gemeindewache eine spezielle Abteilung der Gemeinden, die für die Durchsetzung der Gemeindeordnung und anderer Rechtsnormen von lokalem Interesse zuständig ist.

Die portugiesische Gemeindepolizei ist eine kommunale Dienststelle, die speziell für die Ausübung von verwaltungspolizeilichen Aufgaben zuständig ist und folgende Hauptkompetenzen hat:

Überwachung der Einhaltung von Normen mit nationalem oder regionalem Geltungsbereich, deren Anwendung oder Überwachung in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt;
Vollstreckung der Entscheidungen der Gemeindebehörden;
Überwachung von öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen, insbesondere in der Umgebung von Schulen, in Abstimmung mit den Sicherheitskräften;
Überwachung im städtischen Nahverkehr, in Abstimmung mit den Sicherheitskräften;
Intervention in Programme, die auf polizeiliche Maßnahmen an Schulen oder bestimmten Gruppen von Bürgern abzielen;
Bewachung kommunaler öffentlicher Gebäude und Einrichtungen oder anderer, die vorübergehend unter ihrer Verantwortung stehen;
Regelung und Überwachung des Straßen- und Fußgängerverkehrs im Bereich der kommunalen Zuständigkeit.
Die Gemeindepolizeiorgane sind befugt, einen Bericht zu erstellen oder eine Untersuchung wegen eines Verstoßes gegen die bloße gesellschaftliche Ordnung, eines Hausfriedensbruchs oder einer Straftat für Tatsachen durchzuführen, die eng mit der Verletzung des Gesetzes oder der Weigerung, eine rechtlich geschuldete Handlung im Rahmen der Verwaltungsverhältnisse auszuführen, verbunden sind;
Wenn die Gemeindepolizeiorgane infolge der Ausübung ihrer Befugnisse die Begehung einer Straftat unmittelbar feststellen, können sie die Verdächtigen am Ort der Begehung der Straftat identifizieren und durchsuchen und sie unverzüglich der Justizbehörde oder dem zuständigen kriminalpolizeilichen Organ überstellen.
Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen ist es den Gemeindepolizisten untersagt, die Befugnisse der kriminalpolizeilichen Organe auszuüben.


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