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Portugal plant Corona Entspannung in drei Phasen


Aktualisiert am 5. Mai 2020 von Algarve Guide

Portugal noch in Krisenstimmung: Wer oder was kann „Türen öffnen“ und was bleibt verschlossen.

Die Lockerung wird in drei Phasen erfolgen. Die erste begann am gestrigen Montag, den 04. Mai. Wir erklären, wie das Land beginnt, der Bevölkerung die Türen zur Welt zu öffnen und erlaubt das Haus zu verlassen.

Der dritte und letzte Ausnahmezustand – vom Präsidenten der Republik nach der neuen Coronavirus-Pandemie ausgerufen – endete am Samstag, und Portugal geriet am Sonntag in eine Katastrophensituation. Ab diesem Montag (4. Mai 2020) können einige Einrichtungen ihre Türen wieder öffnen, während andere erst dann wieder ihre Türen öffnen können, wenn die zweite Phase der Dekontaminierung in Kraft tritt, d.h. am 18. Mai 2020, wenn die erste Periode des Unglücks endet. Wir zeigen Ihnen, welche Einrichtungen jetzt wieder in Betrieb sind.

Die am 30. April 2020 von der Regierung verabschiedete Resolution des Ministerrats, die die Regeln für die Situation des öffentlichen Notstandes definiert, wurde bereits im Diário da República veröffentlicht. Das Dokument enthält Einzelheiten zu den Einrichtungen, die bereits wiedereröffnet werden können, und zu den Einrichtungen, die mindestens bis zum 17. Mai geschlossen bleiben müssen.

Gemäß der Resolution „bleiben Aktivitäten in Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen mit einer Verkaufs- oder Dienstleistungsfläche von mehr als 200 Quadratmetern (m2) sowie in Handelskomplexen, sofern sie nicht die gleiche oder eine kleinere Fläche und einen autonomen und unabhängigen Eingang von außen haben, ausgesetzt“.

„Mit Ausnahme der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes sind die in Anhang II (siehe unten) dieses Regimes aufgeführten gewerblichen Einrichtungen und Dienstleistungstätigkeiten, die integraler Bestandteil dieses Regimes sind, die gewerblichen Einrichtungen von Büchern und Musikträgern sowie die Einrichtungen, die ihre Tätigkeit ausschließlich zu dem Zweck aufrechtzuerhalten beabsichtigen, die Waren an den Wohnsitz zu liefern oder sie an der Tür der Einrichtung oder an der Pforte zur Verfügung zu stellen, wobei in diesem Fall der Zugang der Öffentlichkeit zum Inneren der Einrichtung verboten ist“, heißt es in dem Dokument.

Die in Anhang II vorgesehenen Ausnahmen, d.h. die Geschäfte, die sie bereits eröffnen können:

Minimärkte, Supermärkte, Grossmärkte;

Obstläden, Metzgereien, Fischgeschäfte, Bäckereien;

Märkte, im Falle von Lebensmittelverkäufen;

Nahrungsmittelproduktion und -verteilung;

Fischmärkte;

Catering und Getränke, unter dem derzeitigen Regime;

Konfektionierung von Fertiggerichten zum Mitnehmen, gemäß den Bedingungen dieses Programms;

Medizinische oder andere gesundheitliche und soziale Unterstützungsdienste;

Apotheken und Verkaufsstellen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente;

Einrichtungen für medizinische und orthopädische Produkte;

Optiker;

Einrichtungen für Kosmetik- und Hygieneprodukte;

Betriebe für natürliche und diätetische Produkte;

Wesentliche öffentliche Dienstleistungen sowie deren Reparatur und Wartung (Wasser-, Strom-, Erdgas- und Flüssiggasleitungen, elektronische Kommunikation, Postdienste, Abwassersammel- und -behandlungsdienste, Abwassersammlung und -behandlung, Entsorgung fester Siedlungsabfälle und städtische Hygienedienste sowie Personenbeförderungsdienste);

Dienste, die qualifiziert sind, Wasser zu liefern, Abwasser und/oder Abfälle zu sammeln und zu behandeln, die bei den in diesem Anhang genannten Tätigkeiten oder Einrichtungen anfallen;

Schreibwaren und Tabakläden (Zeitungen, Tabak);

soziale Spiele;

Medizinisch-veterinäre Versorgungszentren;

Verkaufseinrichtungen für Heimtiere sowie Lebens- und Futtermittel;

Einrichtungen für den Verkauf von Blumen, Pflanzen, Saatgut und Düngemitteln sowie chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln;

Einrichtungen für das Waschen und die chemische Reinigung von Textilien und Häuten;

Drugstores;

Eisenwarengeschäfte und Heimwerkermärkte;

Kraftstofftankstellen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge;

Einrichtungen, die Brennstoff für den Hausgebrauch verkaufen;

Einrichtungen für den Handel, die Wartung und Reparatur von Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Motorrädern, Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen, Schiffen und Booten sowie für den Verkauf von Teilen und Zubehör und Abschleppdienste;

Einrichtungen für den Verkauf und die Reparatur von Haushaltsgeräten, Computer- und Kommunikationsausrüstung;

Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen;

Beerdigungsunternehmen, Bestatter und Krematiorien;

Hauswartungs- und Reparaturdienste;

Sicherheits- oder Hausüberwachungsdienste;

Reinigung, Desinfektion, Wurzelkanalisierung und ähnliche Aktivitäten;

Hauslieferdienste;

Touristische Einrichtungen mit Ausnahme von Campingplätzen, die in der Einrichtung selbst ausschließlich für ihre Gäste Speisen und Getränke anbieten dürfen;

Dienstleistungen, die die Unterbringung von Studenten garantieren;

Verkaufsautomaten in Unternehmen, Einrichtungen oder anderen Institutionen, in denen diese Automaten das einzige Mittel für den Zugang zu Lebensmitteln darstellen;

Tätigkeit von ambulanten Verkäufern gemäß den Bedingungen dieses Programms;

Tätigkeit der Vermietung von Lastkraftwagen ohne Fahrer (rent-a-cargo);

die Tätigkeit des Mietens von Personenkraftwagen ohne Fahrer (rent-a-car) gemäss Artikel 16;

Bereitstellung von Dienstleistungen für die Implementierung oder Verbesserung von Brennstoffmanagementsystemen;

Einrichtungen für den Verkauf von Bewässerungsausrüstung und -material sowie von Produkten im Zusammenhang mit der Weinherstellung und von Unterkunftsmaterial für Obst und Gemüse;

Einrichtungen, die Pflanzenschutz- und Biozidprodukte verkaufen;

Einrichtungen für den Verkauf von Tierarzneimitteln;

Friseursalons, Barbiere und Schönheitssalons, nach Vereinbarung;

Einrichtungen für den Verkauf von Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Motorrädern, Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen, Schiffen und Booten;

Einrichtungen, die Dienstleistungen im Immobilienbereich anbieten;

Buch- und Musikgeschäfte;

Kantinen oder Mensen, die regelmäßig in Betrieb sind;

Andere kollektive Verpflegungseinheiten, deren Verpflegungsdienste im Rahmen eines Vertrags mit kontinuierlicher Leistung erbracht werden;

Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen entlang des Autobahnnetzes, auf Flughäfen und in Krankenhäusern.

Diese Einrichtungen müssen noch geschlossen bleiben:

Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungsaktivitäten:

Tanz- oder Partyräume;

Zirkusse;

Vergnügungsparks und Spielplätze für Kinder und dergleichen;

Wasserparks, unbeschadet des Zugangs der Arbeitnehmer zu Tierpflegezwecken;

Alle überdachten Plätze für Freizeitsport;

Andere Orte oder Einrichtungen, die den oben genannten ähnlich sind.

Kulturelle und künstlerische Aktivitäten:

Auditorien, Kinos, Theater und Konzertsäle;

Museen, Denkmäler, Paläste und archäologische oder ähnliche Stätten (Interpretationszentren, Höhlen usw.) auf nationaler, regionaler und kommunaler, öffentlicher oder privater Ebene, unbeschadet des Zugangs der Arbeitnehmer zu Konservierungs- und Sicherheitszwecken und des Zugangs zu den Grünflächen unter freiem Himmel in ihrem Inneren;

Plätze, Plätze und Einrichtungen für den Stierkampf;

Kunstgalerien und Ausstellungsräume;

Kongresspavillons, Mehrzwecksäle, Konferenzräume und Mehrzweckpavillons;

Alle Veranstaltungen kultureller Art, die in Innen- und Außenräumen stattfinden.

Sportliche Aktivitäten, die nicht für Berufs- und Hochleistungssportler bestimmt sind, in einem Ausbildungskontext:

Fußballplätze, Rugby und dergleichen;

Geschlossene Pavillons oder Gehege;

Futsal, Basketball, Handball, Volleyball, Rollhockey und ähnliche Sportarten;

Abgedeckte Schießstände;

Tennis-, Padel- und ähnliche Hallenplätze;

Überdachte Schlittschuhbahnen, Eishockey und dergleichen;

Abgedeckte oder nicht abgedeckte Pools;

Boxringe, Kampfsportarten und dergleichen;

Permanente Stromkreise, die mit Motorrädern, Autos und dergleichen belegt sind;

Abgedeckte Velodrome;

Hippodrome und ähnliche Hallenbahnen;

Multisport-Pavillons;

Turnhallen und Fitnesszentren;

Überdachte Leichtathletikbahnen;

Stadien

Aktivitäten in offenen Räumen, öffentlichen Räumen und Straßen oder privaten Räumen und Straßen, die öffentlichen Straßen ähnlich sind:

Radfahren, Motorradfahren, Autorennen und ähnliche Strecken, die im Trainingskontext zurückgelegt werden, mit Ausnahme derjenigen, die für die Tätigkeit von Berufs- und Hochleistungssportlern bestimmt sind;

Nautische Wettbewerbe und Ausstellungen;

Aeronautische Tests und Ausstellungen;

Volkstümliche Paraden und Feste oder folkloristische oder andere Veranstaltungen jeglicher Art

Spiel- und Wetträume:

Casinos;

Glücksspieleinrichtungen, wie z.B. Bingos oder ähnliches;

Spiel- und Erholungshallen

Gaststätten, Restaurants und Bars:

Restaurants und dergleichen, Cafeterias, Teehäuser und dergleichen, mit Ausnahme dieses Regimes;

Getränke- und ähnliche Betriebe, mit oder ohne Tanzräume;

Hotelbars und Restaurants, mit den Ausnahmen des gegenwärtigen Regimes;

Esplanaden.

Thermalbäder und Kurbäder oder ähnliche Einrichtungen, sowie Solarien, Tätowierdienste und Ähnliches, nämlich Piercings.

Sprachschulen und Ausbildungszentren, mit Ausnahme der Sprachschulen und Erklärungszentren für die Durchführung von Tests, unter strikter Einhaltung der von der Gesundheitsbehörde empfohlenen physischen Distanz.


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