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Shut down 16.11. 00:00 H, was darf ich und was nicht…


Aktualisiert am 15. November 2020 von Ralf Hoesen

Wir wurden oft gefragt: Was darf ich und was nicht, in Corona-Risiko-Bezirken ?

Also fassen wir einmal zusammen:

Was bedeutet die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Corona-Risiko-Bezirk ?

Es bedeutet, daß ab 0:00 Uhr am Montag, den 16.11. das Autofahren untersagt ist. Des weiteren ist es untersagt, an Wochentagen zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr  und am Wochenende vom 21.11. und 22.11. sich zwischen 13:00 H und 08:00 H mit dem Fahrzeug zu bewegen.

Am Wochenende vom 21. und 22.11. schliessen alle Läden um 13:00 Uhr ?

Folgende Geschäfte und Ladenlokale dürfen öffnen:

  • Apotheken
  • Arztpraxen und Kliniken
  • Supermärkte mit einer Fläche bis zu 200 m²
  • Tankstellen
  • Ab 13:00 Uhr dürfen Restaurants nur noch ausser Haus, per Lieferservice verkaufen

Wohin darf ich mich zu den „Lock down“ Zeiten bewegen ?

Darf man, unter folgenden Umständen:

  • Zu Arbeitszwecken, hierfür benötigt man jedoch eine Bescheinigung, selbst ausgestellt oder aber vom Arbeitgeber
  • Fahrten aus gesundheitlichen Gründen, wie Behandlungen, Untersuchungen oder Apotheken
  • Wahrnehmung der elterlichen Pflichten (Schulbesuche, etc.)
  • Einkäufe
  • Tierärztliche Notfälle
  • Heimfahrten von den oben genannten Fahrten

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