Shut down 16.11. 00:00 H, was darf ich und was nicht…
Aktualisiert am 15. November 2020 von Ralf Hoesen
Wir wurden oft gefragt: Was darf ich und was nicht, in Corona-Risiko-Bezirken ?
Also fassen wir einmal zusammen:
Was bedeutet die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Corona-Risiko-Bezirk ?
Es bedeutet, daß ab 0:00 Uhr am Montag, den 16.11. das Autofahren untersagt ist. Des weiteren ist es untersagt, an Wochentagen zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr und am Wochenende vom 21.11. und 22.11. sich zwischen 13:00 H und 08:00 H mit dem Fahrzeug zu bewegen.
Am Wochenende vom 21. und 22.11. schliessen alle Läden um 13:00 Uhr ?
Folgende Geschäfte und Ladenlokale dürfen öffnen:
- Apotheken
- Arztpraxen und Kliniken
- Supermärkte mit einer Fläche bis zu 200 m²
- Tankstellen
- Ab 13:00 Uhr dürfen Restaurants nur noch ausser Haus, per Lieferservice verkaufen
Wohin darf ich mich zu den „Lock down“ Zeiten bewegen ?
Darf man, unter folgenden Umständen:
- Zu Arbeitszwecken, hierfür benötigt man jedoch eine Bescheinigung, selbst ausgestellt oder aber vom Arbeitgeber
- Fahrten aus gesundheitlichen Gründen, wie Behandlungen, Untersuchungen oder Apotheken
- Wahrnehmung der elterlichen Pflichten (Schulbesuche, etc.)
- Einkäufe
- Tierärztliche Notfälle
- Heimfahrten von den oben genannten Fahrten