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Verständnis… Vernunft…, leider Fehlanzeige…


Aktualisiert am 26. Januar 2021 von Ralf Hoesen

Es ist schon länger bekannt,  daß die Autoritäten eine stärkere Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen während einer Ausgangssperre angekündigt haben. Sollte es verlangt werden, muss nun auch beim Spaziergang einen Nachweis des Wohnsitzes erbracht werden. Der Spaziergang ist nur in der eigenen Wohngegend erlaubt und dies betrifft sportliche Betätigung und Hunde ausführen.

Fahrten mit dem Fahrzeug an den Strand sind für Surfer und Camper zu diesen Zwecken ebenfalls nicht erlaubt. Obwohl die Parkplätze an den beliebten Surferstränden, wie zum Beispiel Cabanas Velhas zwischen Burgau und Salema überhaupt nicht nach Lockdown aussehen. 20 – 30 Fahrzeuge auf dem Parkplatz mit Nummerschildern aus Italien, Deutschland, Holland und der Schweiz, wo die Fahrzeugführer scheinbar nicht wissen, was  „Stay Home“ bedeutet.

Nachrichten, wie z. B.: „Portugal ist das schlimmste Land der Welt bei der Zahl der Neuerkrankungen und Todesfälle durch Covid-19“, wie sie seit Tagen in Presse, Funk und Fernsehen verlauten, scheinen diesen Sportsleuten zu entgehen. Dieses Verhalten, sich an den Stränden zu versammeln und zu amüsieren ist dumm, sträflich, verantwortungslos und einfach nur respektlos.

Die Dörfer sind menschenleer, die Geschäfte geschlossen und jeder verantwortungsvolle Mensch (der hier wohnt) versucht mit vielen Opfern seinen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Die Zahlen in Portugal gehören zu den höchsten in der ganzen Welt und jeder (!!!) einzelne sollte verantwortungsvoll seinen Beitrag leisten, um die Covid-19 Pandemie in den Griff zu bekommen.

Fahrten zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und die Teilnahme an Verfahrenshandlungen, zu Arztterminen oder der Hilfeleistung an Bedürftigen müssen hinreichend begründet werden. Zulässig sind der Nachweis des Erwerbs wesentlicher Waren oder Dienstleistungen, sowie die Angabe – unter Ehrenwort – der zu leistenden Fahrt.

Die Polizei ist befugt, bei Verstößen gegen die Regeln der Ausgangssperre an Ort und Stelle Bußgelder einzuziehen. Erfolgt die Zahlung erst später, erhöht sich der Betrag insoweit, dass auch die Gerichtskosten zu zahlen sind.

Jeder einzelne, der sich nicht an die Regeln hält, sollte sich gegenüber denjenigen in Grund und Boden schämen, die sich an das „Stay Home“ halten !


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