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In der Osterwoche ist es verboten, zwischen den Gemeinden zu wechseln


Aktualisiert am 24. März 2021 von Ralf Hoesen

Ostern steht vor der Tür und mit ihm die Lust zu verreisen, um die Familie zu besuchen oder einfach die Frühlingstage zu genießen.

Der Entgrenzungsplan der Regierung sieht solche Reisen jedoch nicht vor, und es wird nicht möglich sein, vom 26. März (Freitag) bis zum 5. April (Montag) täglich außerhalb des Wohnsitzlandkreises zu reisen.

Reisen ins Ausland sind erlaubt, nachdem am 15. März das Verbot für Reisen außerhalb des Festlandes aufgehoben wurde, egal ob auf der Straße, der Schiene, in der Luft, auf dem Fluss oder auf dem Meer.

Allerdings hat die Regierung beschlossen, die Grenze zu Spanien bis zum 5. April geschlossen zu halten, und so ist das Nachbarland die Ausnahme von der Regel.

Der Lebensmitteleinzelhandel bleibt sowohl am Osterwochenende als auch am Karfreitag bis 19 Uhr geöffnet, da dies ein Feiertag ist.


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