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Restaurants: Nur diejenigen, die im selben Haus wohnen, dürfen sich innerhalb von zwei Metern setzen


Aktualisiert am 22. Mai 2021 von Ralf Hoesen

Das Update der Richtlinien wurde Freitag, den 22.05. auf der DGS-Website (Gesundheitsdirektion) veröffentlicht.

Die Generaldirektion für Gesundheit möchte, dass nur Personen, die im selben Haus leben, weniger als zwei Meter innerhalb von Restaurants, Cafés und ähnlichem sein dürfen. Und empfiehlt, dass die Bestimmungen von Personen an Tischen diagonal und nicht von Angesicht zu Angesicht sind.

Die Aktualisierung der DGS-Richtlinien, die an diesem Freitag auf der DGS-Website veröffentlicht wurde, sieht eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, die von „Catering-Unternehmen“ ergriffen werden sollten, darunter, dass die geltenden Regeln für die Kunden sichtbar sind und dass der Abstand von zwei Metern bei allen Gelegenheiten, auch beim Bezahlen, gewährleistet ist.

Menschen, die zusammen in einem Haus leben, „können sich gegenüber oder nebeneinander in einem Abstand von weniger als 2 Metern sitzen“, sagt die Bestimmung. Schon bei Nichtbewohnern „muss die Anordnung von Stühlen und Tischen innerhalb der Einrichtung einen Abstand von mindestens 2 Metern gewährleisten“.


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