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Restaurants, die für Eis, Wassergläser und Geschirr Geld verlangen, müssen ihre Kunden informieren


Aktualisiert am 16. September 2023 von Algarve Guide

Gastronomiebetriebe, die für Eis, Wassergläser und die Benutzung von Geschirr Gebühren erheben, können dies tun, solange dies in der Nähe des Eingangs angezeigt wird, um die Kunden zu informieren, so die AHRESP.

„Die Gastronomiebetriebe können als interne Betriebsordnung die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Geschirr oder andere festgelegte Situationen festlegen. Allerdings […] müssen diese internen Betriebsvorschriften ordnungsgemäß bekannt gemacht und an einer gut sichtbaren Stelle in der Nähe des Eingangs der Betriebe ausgehängt werden, um die Kunden ordnungsgemäß zu informieren“, erklärte Ana Jacinto, Generalsekretärin des Verbands der Hotels, Restaurants und ähnlicher Dienstleistungen in Portugal (AHRESP).

Verschiedenen Berichten zufolge gibt es Restaurants, die Gebühren für die Benutzung von Geschirr erheben, wenn beispielsweise bei einem Geburtstagsessen die Gäste den Kuchen mitbringen und die Teller des Lokals benutzen, ebenso wie für Eis oder Wassergläser.

„Es ist auch erlaubt, eine Gebühr für die Bereitstellung von Eis oder Wasser zu erheben, sofern diese Informationen in der Preisliste des Lokals, die am Eingang und im Inneren des Lokals ausliegen muss, ordnungsgemäß ausgewiesen und definiert sind“, erklärte die AHRESP.

Der Verband erinnerte auch daran, dass seit Juli 2021 Hotel-, Restaurant-, Cafeteria- und Cateringbetriebe verpflichtet sind, ihren Kunden einen Behälter mit Leitungswasser und desinfizierten Gläsern für den Verbrauch vor Ort kostenlos oder zu einem niedrigeren Preis als das von den Betrieben angebotene abgepackte Wasser zur Verfügung zu stellen.

„Wenn der Betrieb beschließt, für die Wassergläser eine Gebühr zu erheben, muss diese niedriger sein als die Gebühr für das abgepackte Wasser, das ebenfalls zum Verzehr im Betrieb zur Verfügung steht“, sagte Ana Jacinto und fügte hinzu, dass diese Beträge gemäß dem Mehrwertsteuergesetzbuch in der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen werden müssen.

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