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Erfahren Sie, was passiert, wenn Sie angehalten werden und keinen Führerschein dabei haben


Aktualisiert am 27. August 2023 von Algarve Guide

Wenn Sie zu den Menschen gehören, die nicht wissen, ob sie ihren Führerschein oder andere Dokumente bei sich haben müssen, wenn sie ein Auto fahren, klärt die Straßenverkehrsordnung diesen Zweifel sowie die daraus resultierenden Strafen.

Die Frage wird auf der Grundlage von Artikel 85 der Straßenverkehrsordnung, „Dokumente, die der Fahrer mit sich führen muss“, geklärt.

In Absatz 1 dieses Artikels heißt es: „Wenn ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss der Fahrer folgende Dokumente mit sich führen:

a) Gesetzlicher Personalausweis;

b) Führerschein;

c) Versicherungsbescheinigung;

d) Steueridentifikationsdokument, wenn die entsprechende Nummer nicht auf dem unter Buchstabe a) genannten Dokument angegeben ist und der Fahrer seinen Wohnsitz im Inland hat“.

In Absatz 2 heißt es: „Im Falle eines Pkw, Motorrads, Dreirads, Vierrads, Mopeds, land- oder forstwirtschaftlichen Zugfahrzeugs oder Anhängers muss der Fahrer außerdem folgende Dokumente mit sich führen:

a) Fahrzeugschein oder gleichwertiges Dokument;

b) Fahrzeug-Identifizierungsdokument;

c) das Formular für die regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist“.

Im Falle von Fahrrädern oder von Tieren gezogenen Fahrzeugen legt Absatz 3 fest, dass der „jeweilige Fahrer einen amtlichen Personalausweis mit sich führen muss“.

In Absatz 4 heißt es, dass „die in den vorstehenden Absätzen genannten Dokumente ersetzt werden können durch:

a) Eine mobile Anwendung, die die Überprüfung der in den genannten Dokumenten enthaltenen Daten ermöglicht, gemäß den Absätzen 1 und 4 des Artikels 4a des Gesetzes 37/2014 vom 26. Juni in seiner aktuellen Fassung;

b) Digitaler Führerschein, im Falle von Absatz 1 Buchstabe b), unter den von den für die Bereiche interne Verwaltung, Verwaltungsmodernisierung und Verkehr zuständigen Regierungsmitgliedern zu bestimmenden Bedingungen.“

In Absatz 5 heißt es schließlich: „Ist es nicht möglich, die Daten vor Ort in Echtzeit gemäß den Bestimmungen des vorangegangenen Absatzes zu überprüfen, muss der Fahrer innerhalb von fünf Tagen die physischen Dokumente bei der vom Vollstreckungsbeamten angegebenen Behörde vorlegen oder das Dokument aus dem unter Buchstabe a) desselben Absatzes genannten Antrag auf elektronischem Wege übermitteln.“

Wie hoch sind die Bußgelder, wenn man keinen Führerschein hat?

Autofahrer, die gegen die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 verstoßen, werden laut Artikel 85.7 der Straßenverkehrsordnung mit einer Geldstrafe zwischen 60 Euro und 300 Euro bestraft.

„Wer in den in den Absätzen 5 und 6 Buchstabe b) vorgesehenen Fällen die Dokumente nicht innerhalb von fünf Tagen der vom Kontrollbeamten angegebenen Behörde aushändigt, wird mit einer Geldstrafe zwischen 60 Euro und 300 Euro bestraft“, heißt es in Absatz 8 desselben Artikels.

Es ist wichtig, dass Sie sich immer vergewissern, dass Sie die vorgeschriebenen Dokumente bei sich haben, bevor Sie eine Fahrt mit Ihrem Fahrzeug beginnen.

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