Ende der Mehrwertsteuerbefreiung für Nicht-EU-Einkäufe im Wert von bis zu 22 € ab 1. Juli
Aktualisiert am 25. Juli 2021 von Algarve Guide
Die portugiesische Post CTT informiert:
CTT – Correios de Portugal informiert, dass ab dem 1. Juli 2021 die Mehrwertsteuerbefreiung und die Befreiung von Zöllen auf Einkäufe ausserhalb der EU bis zu 22 Euro aufgrund des Inkrafttretens der neuen EU-Gesetzgebung zur Anwendung der Mehrwertsteuer auf den elektronischen Handel enden werden.
So werden ab dem 1. Juli 2021 alle elektronischen Einkäufe außerhalb der EU der Mehrwertsteuer (VAT) unterliegen. Infolgedessen werden alle elektronischen Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern, die nach dem 1. Juli nach Portugal gelangen, unabhängig vom Wert der Waren und dem Kaufdatum, der Mehrwertsteuer unterliegen und müssen durch den Zoll abgefertigt werden.
Trotz des Endes der Mehrwertsteuerbefreiung wird den Verbrauchern das Zollverfahren für geringwertige Extra-EU-Käufe (bis 150€) vereinfacht. Bei diesen Einkäufen können die Verbraucher Online-Shops nutzen, die in ihrem Namen die fehlende Mehrwertsteuer abrechnen.
Gleichzeitig mit dieser Änderung wird der CTT-Importprozess (der die Zahlung der Mehrwertsteuer beinhaltet, wenn sie nicht beim Kauf bezahlt wurde, und die Zahlung von Zollgebühren, falls zutreffend) einfacher und billiger, da er ausschließlich und vollständig online über ein Zollabfertigungsportal durchgeführt wird. Der Zollabfertigungsprozess wird einfacher, da er stärker automatisiert wird, und der Preis für die Zollabfertigungsdienste wird niedriger sein.
Die neuen Mehrwertsteuervorschriften für E-Purchases (Online Einkäufe) haben folgende Auswirkungen für den Verbraucher:
Postpakete / Pakete mit Waren aus Nicht-EU-Ländern, die ab dem 1. Juli 2021 in das Gebiet der Europäischen Union gelangen, unterliegen unabhängig vom Kaufdatum der Mehrwertsteuer und/oder Zollgebühren;
in einigen Online-Verkaufswebsites haben Verbraucher ab diesem Datum die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs zu zahlen
Bei der Einreise nach Portugal können weiterhin MwSt. und/oder Zölle erhoben werden, und die Verbraucher müssen das Zollabfertigungsverfahren über das CTT-Zollabfertigungsportal durchlaufen, wobei sie die MwSt. und/oder Zölle sowie den CTT-Zollabfertigungsservice bezahlen müssen;
Als Käufe außerhalb der Europäischen Union gelten solche, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union getätigt werden. Es gibt auch einige Gebiete in der Europäischen Union, die für Steuerzwecke als Extra-EU gelten und daher der Zollkontrolle und der Zahlung der Mehrwertsteuer unterliegen. Für Steuerzwecke sollte das Herkunftsland der Sendung und nicht das Land des Online-Shops berücksichtigt werden.
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