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Kann ich in Portugal Autos mit ausländischen Kennzeichen fahren?


Aktualisiert am 11. Dezember 2023 von Algarve Guide

Ein häufiger Zweifel unter denjenigen, die ein Auto mit ausländischem Kennzeichen nach Portugal bringen wollen, betrifft die Rechtmäßigkeit dieser Praxis. Nach portugiesischem Recht ist es erlaubt, ein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen im Inland zu fahren, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

1) Kein Wohnsitz in Portugal: Die erste Bedingung besagt, dass der Fahrer des Fahrzeugs keinen Wohnsitz in Portugal haben darf. Das bedeutet, dass Personen, die nicht dauerhaft im Land leben, Autos mit ausländischen Kennzeichen in Portugal fahren dürfen.

2) Verwandtschaft mit dem Eigentümer: Der Fahrer muss ein Verwandter des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs sein. Dies ermöglicht es Familienmitgliedern, ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen in Portugal zu fahren.

3) EU-Kennzeichen: Das Fahrzeug muss ein endgültiges Nummernschild aus einem Land der Europäischen Union (EU) haben. Für Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen gelten andere Vorschriften als für Fahrzeuge aus Ländern außerhalb der EU.

4) Begrenzter Zeitraum: Eine der wichtigsten Bedingungen ist, dass das Fahrzeug nicht länger als 180 Tage (oder 6 Monate) innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Portugal bleiben darf. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nicht länger als ein halbes Jahr pro Kalenderjahr auf portugiesischem Gebiet genutzt werden darf.

5) Interpolation der Tage: Der Zeitraum von 180 Tagen muss nicht ununterbrochen sein. Er kann interpoliert werden, allerdings darf die Regel von 6 Monaten pro Jahr nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass ein Auto mit ausländischem Kennzeichen im Laufe eines Jahres nicht länger als 6 Monate in Portugal genutzt werden darf.

Diese zeitliche Begrenzung ist von entscheidender Bedeutung, da das Fahrzeug gemäß Artikel 30 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für einen Zeitraum von sechs Monaten von der Steuer befreit ist. Jede Nutzung über diesen Zeitraum hinaus könnte zu Steuerschulden führen.

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