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Finden Sie heraus, ob Restaurants für Eis in Getränken Geld verlangen können


Aktualisiert am 21. Juli 2023 von Algarve Guide

Mit Beginn des Sommers werden Restaurantbesuche immer häufiger. Bei der Hitze ist es normal, ein Getränk mit Eis oder auch ein Glas Leitungswasser zu bestellen. Da stellt sich die Frage: Ist es rechtens, wenn das Eis oder das Glas Leitungswasser auf der Rechnung extra berechnet wird? DECO Proteste erklärt: Ja, aber nur, wenn der Preis in der Preisliste angegeben ist. Siehe auch unseren Beitrag über „Nicht bestelltes im Restaurant

Laut der Verbraucherschutzorganisation „dürfen Restaurants oder Bars das Eis (oder die Zitrone, zum Beispiel), das normalerweise zu bestimmten Getränken serviert wird, in Rechnung stellen, aber nur, wenn der entsprechende Preis ausdrücklich in der Preisliste angegeben ist. Die gleiche Preisangabe muss für Gläser mit Leitungswasser oder andere Extras gemacht werden, die in Rechnung gestellt werden“.

Der Verbraucherschutzverband führt weiter aus: „Zu den wichtigsten Angaben, die an gut sichtbarer Stelle anzubringen sind, gehören der Name, der Betreiber, die Art des Lokals und das maximale Fassungsvermögen.

Bezüglich des vorgeschriebenen Mindestverzehrs stellt die DECO klar, dass „die Information, dass z.B. in einer Bar oder einem Tanzlokal ein Mindestverzehr vorgeschrieben ist, auch von außen gut sichtbar angebracht werden muss“.

Was die Sprachen auf den Speisekarten betrifft, so schreibt die DECO vor, dass „in Gaststätten und Schankbetrieben am Eingang und im Inneren des Betriebs Preislisten in portugiesischer Sprache für die Kunden bereitliegen müssen. Dies schließt nicht aus, dass sie auch in anderen Sprachen abgefasst sein können“.

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