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Wochenenden mit Ausgangssperren


Aktualisiert am 13. November 2020 von Ralf Hoesen

Im Anschluss an die alle zwei Wochen stattfindende Überprüfung der Liste der Gemeinden mit hohem Risiko aktualisierte der Ministerrat am 12. November 2020 die Anzahl der Gemeinden, die ihr angehören.

Die jeweils aktuelle Liste der Risiko Landkreise kann hier eingesehen werden: Concelhos de Risco Elevado

Acht von insgesamt 16 Landkreise sind auf der Corona Risiko Liste: V.R.S. Antonio, S.B. de Alportel, Tavira, Faro, Albufeira, Portimao, Lagos und Vila do Bispo.

Corona Risiko Tabelle
Corona Risiko Tabelle der Algarve

Handel – Beschränkungen an den nächsten zwei Wochenenden

Die folgenden Maßnahmen gelten für die nächsten beiden Wochenenden:

Handelsschluss ab 13.00 Uhr und Öffnung ab 8.00 Uhr*, außer für die folgenden Einrichtungen

Apotheken;
Kliniken und Praxen;
Lebensmittelgeschäfte mit Türen zur Straße bis zu 200 m2;
Tankstellen;

Ab 13.00 Uhr können Restaurants nur mit Take Away (Lieferung) betrieben werden.

* Einrichtungen, die bereits vor 8 Uhr morgens geöffnet haben, können dies auch weiterhin tun.

Unterstützung für Restaurants

Um mit den Schwierigkeiten fertig zu werden, die sich aus der Einschränkung der Bewegungsfreiheit ergeben, genehmigte die Regierung auch eine Unterstützung für die Verpflegung. So wurde beschlossen, 20% der Einnahmeverluste an den beiden Wochenenden (14. und 15. November; 21. und 22. November) im Vergleich zum Durchschnitt der 44 vorhergehenden Wochenenden (Januar bis Oktober 2020) auszugleichen.

Neue Maßnahmen des Ausnahmezustands

Das Fahrverbot auf den öffentlichen Straßen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr an Wochentagen und ab 13.00 Uhr an Samstagen und Sonntagen. Diese Maßnahme sieht einige Ausnahmen vor:
Fahrten für berufliche oder ähnliche Aufgaben, die eine Erklärung* erfordern. Diese Erklärung muss sein:
i) vom Arbeitgeber oder einer ähnlichen Einrichtung ausgestellt,
(ii) von Selbständigen, Einzelunternehmern und Mitgliedern statutarischer Organe ausgestellt werden, oder
(iii) eine ehrenwörtliche Verpflichtung im Falle von Beschäftigten in Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei;
Fahrten aus gesundheitlichen Gründen (zu Gesundheitseinrichtungen oder Apotheken);
Notunterkünfte für Opfer von häuslicher Gewalt oder Menschenhandel sowie für gefährdete Kinder und Jugendliche;
Fahrten zur Betreuung von schutzbedürftigen Menschen, Behinderten, Kindern, Eltern, älteren Menschen oder Angehörigen;
Fahrten zur Erfüllung elterlicher Pflichten;
Fahrten für hygienische Spaziergänge und zum Gassi gehen;
Fahrten zu Lebensmittel- und Hygieneeinrichtungen mit einer Tür zur Straße von bis zu 200 m2;
Fahrten bei tierärztlichen Notfällen;
Fahrten , die zur Ausübung der Pressefreiheit erforderlich sind;
Fahrten aus anderen Gründen höherer Gewalt;
Rückkehr nach Hause von erlaubten Fahrten .

*Die folgenden Fachleute sind von dieser Erklärung ausgenommen:

Angehörige der Gesundheitsberufe und andere Mitarbeiter von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen;
Zivilschutzbeamte, Sicherheitskräfte und -dienste, militärisches, militarisiertes und ziviles Personal der Streitkräfte und Inspektoren der Behörde für Ernährungs- und Wirtschaftssicherheit;
Die Richter und Staatsanwälte, die Vorsitzenden der Sozialpartner und der in der Versammlung der Republik vertretenen politischen Parteien sowie Personen, die im Besitz eines legalen Transitpasses sind;
Gottesdienstminister, nach Akkreditierung durch die zuständigen Gremien der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft;
Das Personal von diplomatischen Missionen, Konsulaten und internationalen Organisationen, die in Portugal ansässig sind, sofern es mit der Ausübung offizieller Pflichten in Zusammenhang steht;

Die Möglichkeit der Durchführung von Körpertemperaturmessungen mit nicht-invasiven Mitteln beim Zugang zu Arbeitsplätzen, Bildungseinrichtungen, Transportmitteln, kommerziellen, kulturellen und sportlichen Räumen.

Die Möglichkeit, diagnostische Tests für COVID-19 beim Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, Wohngebäuden, Bildungseinrichtungen, beruflichen Einrichtungen innerhalb und außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets – auf dem Luft- oder Seeweg – und an anderen Orten nach Festlegung der DGS zu verlangen.

Die Möglichkeit, Ressourcen, Mittel und Gesundheitseinrichtungen aus dem privaten und sozialen Sektor anzufordern, nach dem Versuch, eine Einigung zu erzielen und mit einer gerechten Entschädigung.

die Mobilisierung von Humanressourcen zur Stärkung der Screening-Kapazität (z.B.: Durchführung epidemiologischer Erhebungen, Ermittlung von Kontaktpersonen, Betreuung von Personen unter aktiver Überwachung)

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