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Änderung der Strassenverkehrsordnungen


Aktualisiert am 29. November 2020 von Ralf Hoesen

Der Ministerrat verabschiedete heute die Änderung der Straßenverkehrsordnung als Teil der Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie in den internen Rechtsrahmen.

Die Änderungen betreffen auch vier ergänzende Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung, nämlich die Verordnung über den gesetzlichen Führerschein (RHLC) und die Gesetzesverordnung 317/94, die die individuelle Registrierung des Fahrers festlegt.

Die neuen Maßnahmen entsprechen einer öffentlichen Politik zur Förderung der Verkehrssicherheit und zur Verringerung der Unfälle auf den Straßen, wie im Programm der Regierung dargelegt.

Neben den Änderungen im Zusammenhang mit der Verstärkung der Verkehrssicherheit und der Inspektion gibt es weitere, die auf eine Dematerialisierung und verfahrenstechnische Vereinfachung der betreffenden Dokumentation abzielen.

Einige der wichtigsten Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die jetzt genehmigt wurden, sind:

(A) In Sachen der Verkehrssicherheit:

Verdoppelung der Bußgelder für die Benutzung eines Mobiltelefons hinter dem Steuer von derzeit 120 bis 600 EUR auf 250 bis 1250 EUR. Da es sich um ein schwerwiegendes Vergehen handelt, gehen auch drei Punkte auf dem Führerschein verloren;

Ein Verbot des Parkens und Übernachtens in Wohnmobilen außerhalb der zugelassenen Orte;

Verpflichtung zur Anbringung und Verwendung von Schutzbögen an langsamen Fahrzeugen (Traktoren, land- oder forstwirtschaftliche und industrielle Maschinen). Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe von 120 bis 600 Euro.

Ausrüstung von Elektrorollern, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/Stunde oder eine kontinuierliche Höchstleistung von bis zu 0,25 kW erreichen, mit Fahrrädern. Diejenigen, die Geschwindigkeiten über diesen Grenzwerten erreichen, werden mit einer Geldstrafe von 60 bis 300 EUR belegt, wenn sie unter Missachtung ihrer geltenden technischen Merkmale und ihres Fahrregimes fahren;

Fahrzeuge, die für die spezifische Ausbildung von Fahrern von Polizeifahrzeugen und Fahrzeuge, die für die Bereitstellung von Rettungs- oder Notfalldiensten im öffentlichen Interesse eingesetzt werden, fallen nun unter die Vorschriften für den Einsatz von speziellen akustischen und Lichtwarngeräten;

Die Fahrer von TVDE-Fahrzeugen werden hinsichtlich der Strafen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss genauso behandelt wie die Fahrer von Taxis.

(B) In Bezug auf die prozedurale Digitalisierung :

Die Möglichkeit, digitale Führerscheine zu verwenden, wird durch eine Verordnung der Innen- und Verkehrsminister festgelegt;

Die Möglichkeit, Dokumente in digitalem Format zu präsentieren;

Zustellungen in Verwaltungsstrafverfahren auf elektronischem Wege sind bei freiwilliger Einhaltung der einheitlichen digitalen Adresse zulässig;
Digitalisierung des psychologischen Gutachtens;

Elektronische Kommunikation zwischen den Sicherheitskräften und -diensten und der Nationalen Verkehrssicherheitsbehörde zum Zwecke der Teilnahme an Ordnungswidrigkeiten und der statistischen Erfassung.

C) Zur Verfahrensvereinfachung:

Konzentration aller Fahrzeugkategorien auf den Führerschein, wodurch der Führerschein zum Führen von Traktoren und land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen auf öffentlichen Straßen abgeschafft werden kann;

Verzicht auf die Erstellung von Verwaltungsunterlagen für Fahrer von Fahrzeugen bei dringenden Rettungseinsätzen oder Einsätzen im öffentlichen Interesse;
Erlaubt es Fahrern, abgelaufene Führerscheine zurückzuholen, vorbehaltlich der Ablegung von Prüfungstests oder der Teilnahme an Schulungen.

D) Im Hinblick auf die Verstärkung der Kontrollen:

Änderung des Zugriffsmodus von GNR und PSP auf das Führerscheinregister.
Die GNR, die PSP, die Schifffahrtspolizei und die Gemeinden sind befugt, Inspektionen außerhalb öffentlicher Straßen und geschützter Gebiete in Situationen durchzuführen, in denen Wohnmobile oder Wohnwagen außerhalb der dafür zugelassenen Orte übernachten und parken.


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